Einstellungsuntersuchungen

Einstellungsuntersuchungen gehören nicht zu den Arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach staatlichen Rechtsnormen.

Hier bestimmt der Arbeitgeber, ob er nur eine kleine orientierende Untersuchung seines neuen Mitarbeiters wünscht oder ob er eine umfassende ärztliche Untersuchung z.B. als Einstieg in eine betriebliche Gesundheitsförderung vorsieht.

Üblicherweise gehört dazu

  • Urin-Untersuchung
  • Blutuntersuchung
  • Sehtest
  • Hörtest
  • ärztliche Untersuchung

Manche Firmen wünschen zusätzlich ein EKG oder sogar eine Fahrrad-Ergometer-Belastung.

Bei internationalen Firmen wird mehr und mehr die Durchführung eines Drogentests (nur mit Unterschrift und Genehmigung des Probanden) und CDT-Tests (Alkohol-Spezialwert) gewünscht.

Der Betrieb erhält eine Bescheinigung, bei der die Tauglichkeit bescheinigt wird.

Viele Betriebe wünschen zusätzlich die Bescheinigung nach G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten und Vorsorge für Bildschirmarbeit.